Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietpreise
Es gelten die Preise des für den Kunden erstellten und von Ihm bestätigten Angebots oder der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Bei Pauschalangeboten können bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs keine Gutschriften gewährt werden. Bei Verlängerung der Mietzeit gelten die Preise der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Rabatte, Sonderpreise und Zusatzvereinbarungen sind schriftlich festzuhalten, mündliche Absprachen mit Mitarbeitern von MAIN-MOTIV sind nichtig. Erfüllt der Mieter die Voraussetzungen eines besonderen Tarifes nicht, ist der Normaltarif zu zahlen. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Für das Nachtanken berechnet der Vermieter 2,00 €/l Diesel. Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Frei-Kilometer berechnet der Vermieter 0,50 € pro Kilometer. Wurden keine Frei-Kilometer vereinbart, zählt jeder gefahrene Kilometer als Zusatzkilometer. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. MAIN-MOTIV erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 5,-. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz.
 
Stellplatzkosten, Bewachungskosten, Ausnahmegenehmigungen für das Parken in und das Befahren von Sonderzonen (Fußgängerzonen, Privatgelände, Umweltzone etc.) trägt der Mieter in vollem Umfang.
 
2. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit an MAIN-MOTIV am vereinbar­ten Ort zurückzugeben. Der Kilometerpreis wird berechnet nach dem Kilometerzäh­lerstand. Die Fahrzeuge sind mit vollem Tank zurück zu geben, ansonsten erfolgt die Nachtankung für 2,00 €/l Diesel. Bei Übergabe/Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten wird eine Pauschale von € 40,- je Mobile in Rechnung gestellt, wenn dies nicht ausdrücklich im Angebot ausgeschlossen wird. Die Übergabe erfolgt im Betrieb des Vermieters. Die entstehenden Überführungskosten (z.B. Personalkosten, Tankkosten, Kilometergeld, Zugtickets) bei Übergabe außerhalb des Betriebes, trägt der Mieter.
Wenn nicht anders vereinbart, gilt als Übergabe zeit (Übergabe an Mieter, Rückgabe durch Mieter) 12 Uhr mittags. Ein Anmiettag umfasst 24 h ab vereinbarter Fahrzeugübernahme. Bei Überschreitung der vereinbarten Anmietzeit wird dem Mieter ab der 25. Stunde ein Zusatztag berechnet.
 
3. Zahlungsweise
Der Mietpreis ist bis spätestens 7 Tage nach Rücknahme des Fahrzeuges fällig. Übersteigt die Mietzeit einen Zeitraum von zwei Wochen, ist MAIN-MOTIV berechtigt, alle 7 oder 14 Tage eine Abschlagsrechnung zu stellen. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist ebenfalls nach spätestens 7 Tagen fällig. Nach Verzugs eintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 5,- erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % je angefangenen Monat. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, jegliche Rabatte zu stornieren und den vollen Betrag laut Main-Motiv Preisliste in Rechnung zu stellen.
 

Auftragsstornierung

Ausfallzahlung

> 2 Monate vor Mietbeginn

20%

Bis 1 Monat vor Mietbeginn

35%

Bis 2 Wochen vor Mietbeginn

50%

bis 1Tag vor Mietbeginn

65%

am Anmiettag

80%

nach Fahrzeugübergabe

100%



4. Reservierung, Übernahme und Abbestellung

Ein erstelltes Angebot zählt nicht als Reservierung. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein Mietvertrag zustande. Wurde ein Fahrzeug mehr als einem Interessenten angeboten, kommt nur ein Mietvertrag mit dem Interessenten zustande, dessen schriftliche Auftragsbestätigung als erstes beim Vermieter eingeht. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, da­nach ist Main-Motiv an die Reservierung nicht mehr gebunden. Bei Stornierung eines be­stätigten Angebotes sind wir berechtigt, 20 - 100% des Mietpreises in Rechnung zu stellen. Staffelung - siehe Tabelle
 
5. Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Angestellten des Mieters gefahren werden. Führung der Fahrzeuge durch Werksfremde oder Fremdfahrer, bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung sowie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für den betreffenden Zeitraum. Jeder Fahrer eines Fahrzeuges der verpflichtet sich zur:
- Haftung von jeglichen von Ihm begangenen Verkehrsverstöße (Bußgelder etc.)
- regelmäßigen Prüfung der Fahrtauglichkeit.
 
6. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
1. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
2. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, Gütern außer den dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln, Personen
3. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
4. zur Weitervermietung,
5. für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen,
6. für Fahrten ins Ausland, sofern dies nicht schriftlich vereinbart worden ist.
 
7. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von € 50,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der MAIN-MOTIV in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt MAIN-MOTIV gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziff. 10). Bei technisch oder anderweitig bedingtem Ausfall eines Fahrzeuges im Ausland, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Kosten für Bergung, Reparatur vor Ort, sowie Rückführung nach Deutschland sind vom Mieter zu tragen.
 
Umbauten an der Innenausstattung der Fahrzeuge dürfen nur in Absprache und nach schriftlicher Genehmigung von MAIN-MOTIV vorgenommen werden. Für Schäden und damit verbundene Reparaturen haftet der Mieter im vollen Umfang. Bei Umbauten und Zusatzeinbauten von Mitarbeitern von MAIN-MOTIV auf Wunsch des Mieters werden Materialkosten, Arbeitsaufwand nach Zeit mit € 25,- pro Stunde, sowie ggf. Anreisekosten berechnet.
 
8. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschul­deten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten (Unfallbericht liegt im Fahrzeug). Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligen Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzei­chen und Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
 
9. Versicherungsschutz
Für das Fahrzeug besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Im Fahrzeug befindliches Arbeitsma­terial (Kostüme, Make-up, technische Geräte wie Bügeleisen/ Föhn/ Lockenwickler, etc.) des Mieters ist von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Das vom Mieter im Fahrzeug befindliche Inventar, ist über die Versicherung des Mieter abgesichert, für eventuell erforderliche Bewachungsmaßnahmen trägt der Mieter die Kosten und die Verantwortung. Für Schäden am Inventar und der Einbauten haftet der Mieter.
 
10. Haftung des Mieters
Für Schäden, die durch den Mieter entstehen, an und im Mietfahrzeug, oder zusätzlich angemieteten Geräten haftet der Mieter je Schadensfall bis zu einer Höhe von € 1.500,-. Die Haftung der Selbstbeteiligung begrenzt sich auf durch einen Unfall entstandenen Schäden am Fahrzeug. Für entstehende Folgekosten eines Unfalls, wie z.B. das Abschleppen, die Bergung, der Fahrzeugaustausch oder eine provisorische Instandsetzung des Fahrzeugs, haftet der Mieter in voller Höhe. Der Mieter haftet in voller Höhe des Schadens bei Unfall- bzw. Schadensverursachung durch Vorsatz, Unfallflucht, Missachtung der gesetzlichen Arbeitszeiten für Fahrer und Nichtbeachtung der Regeln des Mietvertrags. Im weiteren haftet der Mieter in voller Höhe des Schadens bei fehlerhafter Bedienung des Mietgegenstands, hierzu gehört z.B. das Tanken von falschem Kraftstoff.
 
Bei Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl haftet der Mieter mit € 5.000,-. Der Mieter hat für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen. Sämtliche Mietgegenstände müssen auf einem bewachten und umzäunten Parkplatz abgestellt werden, Anhänger müssen immer mit Kupplungsschloss und Reifenkralle abgestellt und gesichert werden. Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungsschutz, und der Mieter wird in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts belangt.
 
Für Wertminderung am Fahrzeug oder Mietausfall durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung der AGBs haftet der Mieter. Bei Ausfall des Fahrzeugs durch einen vom Mieter verursachten Unfall, Diebstahl, oder schuldhafte Beschädigung ist der vereinbarte Mietpreis voll zu entrichten. Wird eine Notreparatur des Mietgegenstands vorgenommen, werden diese Kosten zusätzlich zur Selbstbeteiligung fällig. Bei Einsätzen der Fahrzeuge in einer Entfernung von mehr als 350 Km vom Betriebsgelände des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, im Falle einer Störung wie z.B. Unfall, Panne oder anderem technischen Defekt in Zusammenarbeit mit dem Vermieter bei Notwendigkeit für die Reparatur zu sorgen.
 
Am Fahrzeug entstandene Schäden, für die der Mieter die Verantwortung trägt, werden dem Mieter von MAIN-MOTIV in Rechnung gestellt. Als Rechnungsgrundlage dient ein Angebot einer Fachwerkstatt oder eines Gutachtens. Der Vermieter ist nicht zur Reparatur des Schadens verpflichtet.
 
Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
 
Haftung von MAIN-MOTIV
Jegliche Haftung wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflich­ten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet MAIN-MOTIV auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
 
12. Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von MAIN-MOTIV gegen den Mieter erst fällig, wenn die MAIN-MOTIV Gelegenheit hatte, die Ermitt­lungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Mona­te nach Rücknahme des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird MAIN-MOTIV den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.
 
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart, soweit
a. der Mieter keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohn­sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b. der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
 

 
Stand 2017